Sie müssen sich um nichts kümmern (Mieterkontakt, Instandhaltung), dies übernimmt die Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Betreiber
D.h. Sie haben alle Rechte an dieser Wohnung und können diese vererben, verschenken, beleihen oder verkaufen
Die Miete fließt monatlich, unabhängig ob Ihr Pflegeappartement belegt ist oder nicht
Je nach Bonität des Käufers und den Vorgaben der finanzierenden Bank
Das übernimmt der Betreiber ihrer Pflegeimmobilie
Je nach Objekt
Mieteinnahmen unabhängig von negativer Wohnwirtschaftlicher Entwicklung
Durch Abschreibung des Gebäudes, evtl. auch Sonderabschreibung des Inventars möglich
Für Sie und ihre Familie, das bedeutet Sicherheit im Bedarfsfall
Unabhängig von den Höhen und Tiefen auf den internationalen Aktien- und Ölmärkten
Wenn Sie im Jahr 2010 den Begriff „Pflegeimmobilie“ bei Google eingegeben hätten, wären höchstens eine Handvoll Seiten aufgegangen. Heute = unzählig. Viele springen zurzeit auf den Zug Pflegeimmobilien mit auf und die meisten haben Zugriff auf die gleichen Objekte. Wichtig ist hier den Unterschied zu erkennen. Wir beschäftigen uns seit 2010 mit der Sparte Pflegeimmobilien intensiv und waren von Anfang an bei den ersten Objekten dabei. Deshalb können wir mit unserer langjährigen Erfahrung jedem Kaufinteressenten mit Rat zur Seite stehen und helfen ihm bei der Auswahl des richtigen Objektes. Wir unterstützen Sie auch bei der Finanzierung und sind beim Notartermin und auch danach immer für Sie da.
Oder anders ausgedrückt:
„ Wir bieten Ihnen bewährte Objekte, die wir selbst gekauft und gemeinsam mit unseren erfahrenen Partnern geprüft haben. Aus Überzeugung finden wir für Sie und Ihrer finanziellen Absicherung die passende Strategie.“
Fordern Sie noch heute unsere Info-Broschüre zum Thema Pflegeimmobilien an oder vereinbaren Sie mit mir einen Termin.
Für jeden der Geld anlegen möchte oder eine Altervorsorge aufbauen möchte. Generell je nach Bonität ab Alter 25 möglich.
Kaufpreis * % = Miete p.a. - Beispiel: Kaufpreis 140.000,- € * 4% = 6.300,- € Bruttojahresmiete abzüglich Hausverwaltung und Instandhaltung
Das Objekt kann jederzeit zu marktüblichen Bedingungen verkauft werden.
Grunderwerbsteuer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ca. 2 % Notar und Grundbuchkosten, evtl. Grundschuldbestellung Kosten von der Bank evtl. Zwischenfinanzierungszinsen bei Neubau eines Pflegeheimes.
Unsere Erfahrung mit den Banken, mit denen wir zusammen arbeiten, hat bisher ergeben, dass bei entsprechender Bonität ein zusätzlicher Hausbau ohne weiteres möglich ist, und der Erwerb einer Pflegeimmobile dies nicht verhindert. Zusätzlicher Vorteil für den späteren Hausbau: Die schon bereits fortgeschritten getilgte Pflegeimmobilie kann bei Bedarf sogar als zusätzliche Sicherheit hinterlegt werden
Bei enstprechender Bonität ist das bei verschiedenen Banken möglich, jedoch empfehlen wir 10 - 20 % Eigenkapital einzubringen. Gerne erstellen wir für Sie ein indivuelles Rechenbeispiel oder fordern Sie unsere Spezial-Pflegebroschüre mit exaktem Berechnungsbeispiel an
Lesen Sie hierzu mehr unter Pflegeimmobilie im Vergleich zur Eigentumswohnung...
Die Mieteinnahme ist durch den Globalpachtvertrag gesichert, egal welches Appartement gerade leer steht, die Miete fließt verteilt durch die Hausverwaltung an alle Eigentümer.
In der Regel gibt der Betreiber eine schriftliche Garantie für die gesamte monatliche Heimmiete über eine Laufzeit von 20 bis 25 Jahre. Zudem hat der Betreiber die Möglichkeit 2 mal 5 Jahre den Vertrag zu verlängern. In der Praxis wird jedoch meistens wieder ein neu langlaufender Vertrag nach Ablauf der Mietgarantie geschlossen.
Es besteht in dem Pflegeheim ein Vorbelegungsrecht, falls das eigene erworbene Appartement gerade frei ist, natürlich auch.
Bei Neubau eines Pflegeheimes ist das Heim bei Schlüsselübergabe logischerweise nicht sofort voll belegt, deshalb hat der Betreiber hierzu die Möglichkeit zwischen 2 und 6 Monate teilweise keine oder gestaffelte Miete zu zahlen. Dies ist von Objekt zu Objekt verschieden geregelt.
Sie erwerben echtes Eigentum der im Grundbuch eingetragen wird. Somit jederzeit vererbbar, verschenk- und veräußerbar.
Durch den Passus der indexierten Mietpreisanpassung kann die Miete an die Lebenshaltungskosten angepasst werden. In der Regel steigt dieser.
Der Betreiber haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Pflegeheimes ausgenommen Dach und Fach sowie der Aufzugs-, Sanitär-, Heizungs-, Brandmelde- und Lichtrufanlage. Dafür wird von den Investoren, als Käufer der Pflegeappartements eine monatliche Instandhaltungsrücklage gebildet.
Bei betreutem Wohnen erhalten Sie Ihre Miete vom Bewohner. Kann oder will dieser nicht zahlen, fällt auch die Mietzahlung aus. Auch müssen Sie sich hier um die Mietersuche, Instandhaltung und Nebenkostenabrechnung kümmern. Von diesen Risiken und dem Aufwand sind Eigentümer von Pflegeimmobilien weitgehend befreit. Dies ist einzig und allein Aufgabe des Betreibers bzw. der Hausverwaltung.